Zusammen mit villaMakler profitieren Sie von einer
vieljährigen Erfahrung im Bereich Immobilienvermarktung.
Seit 2000 ist villaMakler im Leipziger Raum aktiv.
Frau Cibulka ist Dipl.- Bauingenieur.
Sie verfügt dadurch auch über Erfahrungen im Bereich
Genehmigungsverfahren und Bauausführung.
Im Jahre 2000 wurde durch Sie die Firma villaMakler
gegründet und aufgebaut.
Effektive Strategien gewährleisten Erfolg.
Erfahrungen aus der tagtäglichen Praxis von Frau
Cibulka und deren Mitarbeiter haben gezeigt,
dass das erfolgreiche Vermarkten von Immobilien
professionelle und zielorientierte Betreuung braucht.
Ihre Vorteile, als Erwerber oder Veräußerer einer Immobilie,
liegen auf der Hand. Nutzen Sie dieses Fachwissen für eine
erfolgreiche und reibungslose Immobilienberatung und Betreuung.
Es erwartet Sie eine durchweg kompetente und fachkundige
Begleitung bis zum Vertragsabschluss bzw. der Übergabe.
Eine Zusammenarbeit mit villaMakler bedeutet für Sie:
dass Sie finden, statt suchen, verkaufen, statt anbieten.
Nehmen Sie Kontakt mit die Frau Cibulka auf und
erfahren Sie, welche Vorteile eine Zusammenarbeit Ihnen
bieten kann. Telefon: 0173 / 3822629.
Allgemeine Geschäftsbedingungen villaMakler
Firma villaMakler, Inhaber: Elke Cibulka,
Quedlinburger Str. 36. 04157 Leipzig
(für Käufer und Mieter)
Mit der Verwendung eines Angebotes der Firma villaMakler Leipzig (mündlich, per Telefon, E-Mail, Post oder auf andere Art und Weise), erkennt der Empfänger die nachstehende AGB´s an:
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Die Firma villaMakler, mit Sitz in 04157 Leipzig, Quedlinburger Str. 36, erbringt alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebots (mündlich, per Telefon, E-Mail, Post oder auf andere Art und Weise) Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen uns (villaMakler Leipzig) und dem Adressaten - nachfolgend "Empfänger%u201C genannt -, dem das Angebot gemacht wird. Frühere AGB verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.
3. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma villaMakler.
§ 2 Angebote
1. Die Exposés, Angebote und Mitteilungen der Firma villaMakler sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es aufgrund einer unberechtigten Weitergabe durch den Empfänger, mittelbar oder unmittelbar zu einem Kauf, so ist der Empfänger schadenersatzpflichtig in Höhe der Maklerprovision inklusive der gesetzlichen MwSt..
2. Die in dem Angebot gemachten mündlichen und schriftlichen Informationen haben erläuternden, nicht rechtsverbindlichen Charakter und basieren auf den Informationen, die wir von dem Eigentümer/Verkäufer erhalten haben. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Schreibfehler, zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung usw. bleibt vorbehalten.
§ 3 Provision
1. Der Provisionsanspruch der Firma villaMakler entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung durch villaMakler ein Vertrag bezüglich des von villaMakler benannten Objekts zustande gekommen ist. Mit der Zusendung unseres Angebotes kommt automatisch ein Maklervertrag zustande. Mitursächlichkeit genügt.
2. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma villaMakler nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Firma villaMakler nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
3. Provision fällt auch an, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft, bzw. mietet, bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.
4. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
5. Der Provisionsanspruch von villaMakler wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß (auch Vor- oder Optionsvertrag) fällig und zahlbar. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über EZB-Basiszinssatz fällig.
6. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Empfängers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Wird der Vertrag wirksam angefochten oder aus sonstigen Gründen aufgehoben, die der Empfänger zu vertreten hat, so hat dieser unsere Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte und Zeitaufwand zu ersetzen.
7. Die Provision beträgt grundsätzlich insgesamt 5,95 % inklusive der gesetzlichen MwSt., ausgehend vom Gesamtkaufpreis, soweit das Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision bei Objekten mit einem Kaufpreis bis %u20AC 50.000,00 beträgt pauschal %u20AC 3.500,00 inklusive der gesetzlichen MwSt.
§ 4 Vorkenntnis
1. Ist dem Empfänger eine nachgewiesene oder vermittelte Vertragsabschluß-Gelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, villaMakler dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich (spätestens innerhalb von 3Tagen) mitzuteilen.
2. Wird Ihnen/dem Empfänger ein von villaMakler angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch villaMakler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der durch villaMakler nachgewiesenen Objekte sind abzulehnen.
§ 5 Doppeltätigkeit
1. Die Firma villaMakler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 6 Beurkundung
1. Die Firma villaMakler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
§ 7 Haftungsausschluß
1. Sämtliche Angaben in den Exposés sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Vermieters, bei geschätzten Größen handelt es sich um ca. Angaben, eine Haftung durch villaMakler wird nicht übernommen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Leipzig.
§ 9 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Leipzig, Stand 2014
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF zum herunterladen.
PDFs:
AGB_vM.pdf
Das Verbraucherwiderrufsrecht beim Maklervertrag
Vielen Dank, für Ihr Interesse für die von uns beworbenen Immobilienangebote und für Ihre Zeit, sich hier eingehender über Ihr Widerrufsrecht zu informieren.
Vorabinformation:
Der BGH weist darauf hin, dass in einer Zeitungs- oder Internetanzeige des Maklers kein Angebot des Maklers auf Abschluss eines entsprechenden Maklervertrages zu sehen ist. Vielmehr handelt es sich bei solchen Inseraten, auch bei Hinweis auf die Provisionspflicht des Kauf- oder Mietinteressenten, lediglich um eine sog. %u201Einvitatio ad offerendum%u201C (lateinisch: Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Der BGH sieht in der Kontaktaufnahme des Kauf- oder Mietinteressenten unter Bezugnahme auf eine Anzeige, die ein eindeutiges Provisionsverlangen enthält, ein entsprechendes Angebot des Kauf- / Mietinteressenten auf Abschluss eines entsprechenden Maklervertrages.
Brachte der Makler, auch ohne ausdrückliche Erklärung zum Ausdruck, dass er dieses Angebot annehmen will (z.B. durch Mitteilung weiterer Informationen zum Objekt),
kam allein durch konkludentes Verhalten von Kauf-/ Mietinteressent und Makler ein entsprechender Maklervertrag zustande, ohne dass darüber ausdrücklich gesprochen werden musste.
Ihr Wunsch nach weiteren Informationen und/oder nach einer Besichtigung einer von uns beworbenen, für Sie als Verbraucher provisionspflichtigen Immobilie, ist ein von Ihnen an uns gerichtetes Angebot mit uns einen Maklervertrag zu diesem Immobilienangebot einzugehen.
Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie haben sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler ab dem 13.06.2014 gem. §355 BGB geändert.
Wir müssen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht bei außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (§312c BGB neue Fassung) informieren. Wir sind ebenfalls verpflichtet, Ihnen auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular in Textform zu erteilen und zwar für jedes von Ihnen angefragt, provisionspflichtige Immobilienangebot. Wie diese vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aussehen, sehen Sie hier bzw. im Anschluss zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
Sie schulden uns Zahlungen erst und nur dann, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde. Erst wenn Ihnen das von uns nachgewiesene Immobilienangebot nach Erhalt der von Ihnen gewünschten Informationen und/oder nach erfolgter Besichtigung zusagt und Sie diese Immobilie aufgrund unseres erbrachten Nachweises oder unserer Vermittlung kaufen oder mieten, stellen wir Ihnen unsere erbrachte Vermittlung / erbrachten Nachweis, gemäß der Provisionsangabe im jeweiligen Exposé, in Rechnung. Mieten oder Kaufen Sie die von uns nachgewiesene Immobilie nicht, schulden Sie uns keinerlei Zahlungen, Provisionen, Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.
In der Praxis wirkt sich das u.a. folgendermaßen aus:
1.Verbraucher findet auf der Makler-Homepage, Aushang oder in den Internetportalen ein interessantes, jedoch sehr kurzgefasstes, mit einem Provisionshinweis versehendes Immobilienangebot (Einladung zur Abgabe eines Angebots).
2.Verbraucher möchte weitere Informationen (Adresse etc.) oder bittet um einen Besichtigungstermin über das Kontaktformular der Immobilienportale oder auf der Makler-Homepage. Vielleicht ruft er das Maklerbüro auch direkt an oder schreibt eine separate E-Mail (Angebot vom Verbraucher an den Makler einen Maklervertrag zu schließen).
3.Der Makler möchte das Angebot zum Maklervertrag annehmen und versendet neben den bereits schon bekannten Immobilienangaben ein Kurzexposé, die Widerrufsbelehrung und den Muster-Widerruf an den Verbraucher mit der Bitte, den Empfang dieser Widerrufsbelehrung zu bestätigen. Der Maklervertrag kommt zustande und nun ergeben sich einige Varianten:
A) Der Verbraucher übt sein Widerrufsrecht mittels eindeutiger Erklärung innerhalb der nächsten vierzehn Tage aus. Hierzu kann er den Muster-Widerruf als mögliche Vorlage, welcher im Anhang zum Exposé mit der Widerrufsbelehrung als PDF-Dokument beigefügt wurde, nutzen. Am Inhalt des Muster-Widerrufs muss sich der Makler halten. Das Muster kann vom Verbraucher verwendet werden, ist jedoch für ihn nicht vorgeschrieben. Wird der Muster-Widerruf verwendet, so muss dieser an den so (*) markierten Stellen ergänzt und per Fax, per Post oder per E-Mail an den Makler gesendet werden. Der Makler bestätigt den Empfang umgehend und der Maklervertrag ist widerrufen.
B) Der Verbraucher widerruft den Maklervertrag nicht. Der Makler muss nun mit dem Verbraucher gemeinsam die nächsten 14 Tage abwarten und beginnt erst nach der vierzehntägigen Widerrufsfrist dem Verbraucher die gewünschten weiteren Informationen zu kommen zu lassen oder mit ihm einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, soweit das Immobilienangebot dann noch verfügbar und das Interesse des Verbrauchers an diesem Immobilienangebot noch vorhanden ist.
C) Der Verbraucher verlangt von vom Makler schriftlich und stimmt ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ende der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der von ihm beauftragten Dienstleistung beginnen soll (§357 Abs. 8 BGB). Ebenso bestätigt er dem Makler, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat (§356 Abs. 4 BGB). Zudem benötigt der Makler vom Verbraucher die Bestätigung, dass dieser Kenntnis vom geschuldeten Wertersatz genommen hat, wenn dieser vor vollständiger Erfüllung durch den Makler den Maklervertrag widerruft. Wie solch eine %u201EErklärung des Verbrauchers%u201C aussehen könnte, sehen Sie, wenn Sie hier klicken.
D) Dem Verbraucher ist dies alles zu umständlich, da er zeitnah und bequem eine geeignete Immobilie finden möchte. Er vereinbart deshalb einen Termin in den Geschäftsräumen des Maklers und erteilt diesem dort nach Darlegung seiner Suchkriterien einen Maklerauftrag, damit dieser ihm beim Finden einer, seiner Suchkriterien entsprechenden, Immobilie behilflich ist. Besonders viel Sinn macht diese Möglichkeit, wenn der Makler schwerpunktmäßig auch in dem Suchgebiet des Verbrauchers tätig ist. Diese Vorgehensweise hat sowohl für den Verbraucher als auch für den Makler den Vorteil, dass nicht bei jedem neu verfügbaren, dem Suchauftrag entsprechendem Immobilienangebot, jeweils eine erneute Widerrufsbelehrung verwendet werden muss.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Handhabung des Widerrufsrechts haben (keine Rechtsberatung!) oder aber die hier auf unserer Homepage hinterlegten Dokumente nicht öffnen / ausdrucken können, so geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Gerne senden wir Ihnen diese Unterlagen dann per E-Mail oder per Brief zu.
Wir hoffen, dass wir mit dieser ausführlichen Darlegung Ihnen die neue Gesetzeslage etwas verständlicher machen konnten und wir unseren vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verpflichtungen nach Informationen somit ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Dokumente als PDF, zum herunterladen.
PDFs:
Widerrufsrecht.pdf
Erklaerung_des_Verbrauchers_zum_Widerrufsrecht.pdf
... Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns! ...
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur vollständige,
schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief) mit Namen,
Anschrift und Telefonnummer beantworten können.
Gerne stehen wir Ihnen zu einer persönlichen Beratung
zur Verfügung unter Telefonnummer 0173-3822629.
Anschrift
villaMakler
Quedlinburger Str. 36
04157 Leipzig
Büro
villaMakler
Waldstraße 86 (Mückenschlösschen)
04105 Leipzig
Kontakt
Telefon: 0173 / 3822629
E-Mail:
info@villamakler.com
Ust-IdNr: DE 191569149 - Registergericht: Leipzig
Gesetzlicher Vertreter: Elke Cibulka
Gewerbeerlaubnis gem. §34 c GewO wurde erteilt
am 5. Mai 1997
durch Stadt Leipzig/Ordnungsamt,
Gewerbebehörde Pragerstraße 20 in 04103 Leipzig
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr
Disclaimer/Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
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